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Hinweise zur Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft

Sie möchten Ihren Erste-Hilfe-Kurs über die zuständige Berufsgenossenschaft abrechnen? Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Um eine Abrechnung der Ausbildungskosten mit der Berufsgenossenschaft sicherzustellen, muss in der Regel das hier hinterlegte Abrechnungsformular ausgefüllt werden.  

Alle grün umrandeten Felder sind durch Sie auszufüllen. Bitte vergessen Sie den Firmenstempel und die Unterschrift nicht.

Bitte beachten: 
Sollte das Formular zu Kursbeginn nicht vollständig ausgefüllt vorliegen, muss der Kurs vor Ort beglichen werden.


Unfallversicherte der Unfallkassen, der BGN und der BGW, sowie der VBG  bitte unbedingt weiterlesen: